Erfassung und Diagnostik
Erfassung und Diagnostik
Die Anmeldung zur Abklärung, Beratung und/oder Therapie erfolgt über die Lehrperson des Kindes, den schulischen Heilpädagogen, den Schulpsychologischen Dienst, die Logopädin, den Schulleiter oder den Arzt. Die Anmeldung eines Kindes erfolgt mit dem Einverständnis der Eltern. In der Diagnostik soll das Kind möglichst ganzheitlich erfasst werden. Sie beinhaltet Beobachtungen des Kindes in freien und strukturierten Spiel- und Bewegungssituationen sowie Gespräche mit dem Kind, den Eltern und weiteren Personen seines Umfeldes.