Selektives Sprachobligatorium
Information zum Selektiven Sprachobligatorium
Information zum Selektiven Sprachobligatorium
Am 12. Januar 2022 hat der Grosse Rat der entsprechenden Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule (Vorschulische Sprachförderung) zugestimmt. Das Gesetz und die Verordnungen wurden geschaffen, damit die Chancengleichheit erhöht und möglichst alle Kinder mit genügend Deutschkenntnissen in den Kindergarten eintreten. Mit der Einführung der kantonalen, obligatorischen frühen Sprachförderung werden Kinder ein Jahr vor Kindergarteneintritt obligatorisch an einer Sprachstandserfassung teilnehmen müssen. Anfangs Januar 2024 erhalten die Erziehungsberechtigten, die ein Kind mit Geburtsdatum zwischen dem 01.08.2020 – 31.07.2021 haben, ein persönliches Schreiben inkl. dem Zugang zum Online-Fragebogen, der in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen wird. Die Sprachstandserhebung ist obligatorisch und muss für alle - auch für die deutschsprechenden Kinder – bearbeitet werden. Die Umfrage wird ab 2024 alljährlich durchgeführt. Die Primarschulgemeinde Frauenfeld teilt den Erziehungsberechtigen die Ergebnisse der Abklärung mit. Bei einem bestehenden Förderbedarf muss das Kind das Angebot der vorschulischen Sprachförderung besuchen. Die Schulgemeinde wird die entsprechenden Plätze zur Verfügung stellen. Der Besuch des Angebots ist für die Familien kostenlos.