Schulweg / Verkehrssicherheit
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler den Schulweg aus eigener Kraft - in erster Linie zu Fuss - zurücklegen.
Primarschülerinnen und Primarschüler, die den Schulweg mit dem Velo absolvieren dürfen, müssen ab den Herbstferien, d.h. ab dem 24. Oktober 2011, obligatorisch und während des ganzen Schuljahres einen Velohelm und eine Leuchtweste tragen. Sollten sich die Kinder nicht an diese Regeln halten, ist der Schulweg zu Fuss zurückzulegen.
Links zum Thema
Links zum Thema
Die Primarschulgemeinde empfiehlt den Erziehungsberechtigten folgende Links zum Thema Fahrradausrüstung, Tipps zur Sicherheit und Verhaltensmassnahmen gegenüber fremden Personen auf dem Schulweg.