Lernzielanpassung
Individuelle Lernzielanpassungen können vorgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Aufgrund einer Teilleistungsschwäche werden die Lernziele im betreffenden Fach über einen längeren Zeitraum (mind. ein Jahr) deutlich nicht erreicht.
- Die Lernziele werden voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht erreicht.
- Unterstützende Massnahmen sind ausgeschöpft (verstärkte Individualisierung, Begleitung durch SHP, Logo, DaZ, S+F, Hausaufgabenhilfe etc.).
- Gründe für eine Repetition sind nicht gegeben (gemäss Definition Handbuch für Schulbehörden).
Lernzielanpassungen können in den Fächern Deutsch oder Mathematik erfolgen. Bei einer Teilleistungsschwäche im sprachlichen Bereich können zusätzlich Lernzielanpassungen oder Dispensationen in den Fremdsprachen erfolgen.
Eine Lernzielanpassung wird durch die Lehrperson für SHP erarbeitet und mit den Eltern besprochen. Der Antrag und die Begründung für eine Lernzielanpassung wird gemeinsam beim Schulpräsidium eingereicht, das die Massnahme bewilligen muss.
Während der Durchführung stehen die SHP und die Klassenlehrpersonen in Kontakt, um die Lernfortschritte des Kindes zu besprechen. Kinder mit Lernzielanpassung werden im Rahmen des Fördermodells der Schulanlage durch eine ausgebildete Fachperson unterstützt und begleitet.
Im Zeugnis wird für das entsprechende Fach keine Note gesetzt. Es erfolgt dort der Eintrag „besucht“ und nebenan unter Bemerkungen „Lernzielanpassung, siehe Bericht“. Zudem wird ein Lernbericht erstellt und dem Zeugnis beigelegt, der den individuellen Leistungsstand und die Entwicklung dokumentiert.