Einschulungsjahr (EJ)
Kinder, die beim Eintritt in die 1. Klasse in Teilbereichen besonders gefördert werden müssen, können ein Einschulungsjahr absolvieren. Es verschafft Kindern für die Bewältigung des Übergangs vom Kindergarten in die Primarschule mehr Zeit.
Das Einschulungsjahr verlängert die 1./2. Klasse um ein Jahr. Der Unterricht orientiert sich dabei an individuellen Lernzielen. Das Ziel ist der Übertritt in die 3. Regelklasse nach drei Jahren.
Das Einschulungsjahr zählt nicht als Repetition.
EJ-Kinder unterstehen der Stundentafel der 1. Klasse während den ersten zwei Schuljahren. Sie besuchen den TW-Unterricht in ihrem 3. Schuljahr.
Im ersten Jahr haben EJ-Kinder keinen Religionsunterricht. Sie besuchen ihn im zweiten Schuljahr mit 1. Klässlern, in ihrem dritten Schuljahr mit den 2. Klässlern.
Der Antrag für ein Einschulungsjahr wird durch die Klassenlehrperson gemeinsam mit der Lehrperson für SHP und den Eltern erarbeitet und bei der Schulleitung eingereicht.