Drittes Kindergartenjahr
Das dritte Kindergartenjahr stellt eine Ausnahme dar und gibt Kindern mit Entwicklungsverzögerungen Zeit zum Nachreifen.
Zentrale Kriterien für ein 3. Kindergartenjahr anstelle eine Schuleintritts sind:
- Wenig bis kein schulisches Interesse
- Noch sehr verspielt
- Ausdauer und Konzentration sind bei fremdbestimmten Aufgaben gering
- Geringes Selbstvertrauen und wenig Selbstsicherheit
- Spielt v.a. mit jüngeren Kindern
- Körperliche Reife (z.B. Grösse, Zahnentwicklung, Motorik)
- Emotionale Reife (z.B. für sich einstehen, Rücksicht nehmen, Orientierung an der Gruppe)
- Wirkt kleinkindlich
- Schicksalsschlag (benötigt Zeit zur Verarbeitung)
Der Antrag für ein drittes Kindergartenjahr wird durch die Klassenlehrperson gemeinsam mit der Lehrperson für SHP und den Eltern erarbeitet und bei der Schulleitung eingereicht.