Schulen Frauenfeld

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Schul-ABC der Sekundarschule

  • A
  • Absenzen

    Sind Schülerinnen und Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert, teilen die Eltern dies der Schule möglichst frühzeitig per Escola-App mit, das heisst vor Beginn des Unterrichts. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen von Schülerinnen und Schülern nehmen die Lehrperson oder die Schulleitung mit den Eltern baldmöglichst Kontakt auf. Unentschuldigte und unentschuldbare Absenzen werden geahndet. Der Unterricht findet in der Regel immer statt, auch wenn eine Lehrperson krank ist. Die Beschulung wird, wenn immer möglich durch eine Stellvertretung sichergestellt. Weiterführende Informationen und Bedingungen können auch dem Reglement „Absenzenwesen“ auf der Webseite der Schulen Frauenfeld www.schulen-frauenfeld.ch entnommen werden.

  • Arzt- und Zahnarztbesuche

    Grundsätzlich sollten Arzt- und Zahnarztbesuche ausserhalb der Schulzeit stattfinden. Wenn dies nicht möglich ist, wird der Termin sobald bekannt, in Escola eingetragen. Die Klassenlehrperson entscheidet, ob sie den Termin annimmt oder ablehnt.

  • Arztzeugnisse

    Im Falle häufiger/längerer Abwesenheit oder wenn eine Schülerin, ein Schüler nicht am Sportunterricht bzw. an einem obligatorischen Schulanlass teilnehmen kann, ist der Lehrperson ein Arztzeugnis abzugeben. Im Sportunterricht gilt dies in der Regel nur für die aktive Teilnahme am Unterricht, nicht aber für den Schulbesuch.

  • Aufgaben
    Siehe auch: Hausaufgaben, Hausaufgabenbetreuung und Lernstudio
  • Ausserordentliche Anlässe

    An wenigen Tagen werden Schulaktivitäten ausserhalb der Unterrichtszeit durchgeführt (z.B. Examensanlässe, Besuchsmorgen, Adventsanlässe, Theater-aufführungen, Sportanlässe etc.). Diese sind obligatorisch. Dispensationsgesuche sind frühzeitig einzureichen und können nur in wichtigen Ausnahmefällen bewilligt werden.

  • B
  • Behörde

    Die Schulbehörde zählt 11 Mitglieder. An den Sitzungen nehmen eine Vertretung der Lehrpersonen, die Schulleitungen sowie die Abteilungsleiter Betrieb und Finanzen mit beratender Stimme teil. Die Schulbehörde ist verantwortlich für die politisch-strategischen Aufgaben der gesamten Schulorganisation und vollzieht die Gesetze, Reglemente und Gemeindebeschlüsse. Sie legt im Rahmen der kantonalen Vorgaben das Angebot und die Organisation der Schule fest. Dazu setzt die Schulbehörde Kommissionen, Ressorts und Delegationen ein. Die Organisationsstruktur ist im Organigramm festgelegt. Die Schulbehörde entscheidet über Leitbilder, Schulprogramme und Qualitätsentwicklung sowie über deren Rahmenbedingungen. Je nach Organisationsstatuten können die operativen Führungsaufgaben an Schulleitungen delegiert werden.

  • Berufswahl

    Die Berufswahl beginnt aktiv mit Beginn des zweiten Sekundarschuljahres. Fixe Bestandteile der Berufswahl sind:

    - Elternabend zu Beginn des 8. Schuljahres mit Informationen zum Berufswahlfahrplan
    - Besuch im kantonalen Berufsinformationszentrums (BIZ)
    - Besuch von Berufsmessen
    - Nationaler Zukunftstag
    - Berufswahlparcours
    - Berufserkundungen
    - Schnupperlehren
    - gezielte Vorbereitung im Berufskundeunterricht

    Eine erfolgreiche Berufswahl basiert auf einer Kooperation zwischen der Schule, Elternhaus, Be-rufsberatung und Wirtschaft. Die Hauptverantwortung obliegt den Erziehungsberechtigten.

  • Berufswahlparcours

    Der Berufswahlparcours ist ein niederschwelliges Angebot für die Schülerinnen und Schüler im Berufswahlalter und wird von der Schule Frauenfeld in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverband Frauenfeld und dem Industrie- und Handelsverband Frauenfeld organisiert. Die Jugendlichen erhalten in Firmen der Regio Frauenfeld einen Einblick in die Berufswelt.

  • Beschädigung fremden Eigentums

    Beschädigen Kinder fremdes Eigentum oder verletzen sie eine Mitschülerin oder einen Mitschüler, können die Eltern für den entstandenen Schaden oder die finanziellen Folgen bei einer Körperverletzung haftbar gemacht werden. Die Schule empfiehlt den Eltern dafür den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

    Siehe auch: Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Schulen
  • Besuchstage

    Besuchstage sind in den einzelnen Schulanlagen individuell geregelt.

  • Bibliothek

    Die Klassen besuchen regelmässig die Bibliothek. Die Ausleihe von Büchern ist für die Kinder kostenlos. Defekte oder verlorene Bücher sind zu bezahlen.

  • C
  • Computer
    Siehe auch: Internet und ICT
  • D
  • Dispensation vom Turn- und Schwimmunterricht

    Der Turn- und Schwimmunterricht ist obligatorisch. Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit nicht am Schwimm- oder Turnunterricht teilnehmen, ist der Lehrperson ein schriftliches Arztzeugnis abzugeben. Die Dispensation gilt in der Regel nur für die aktive Teilnahme am Unterricht, nicht aber für den Schulbesuch.

  • Disziplinarmassnahmen

    Bei Nichteinhalten der Schulordnung kommen verschiedene Massnahmen zum Tragen. Folgende Auflistung zeigt die Massnahmenstufen, welche bei Regelverstössen oder Fehlverhalten zur Anwendung kommen können: - Ermahnung durch die Lehrperson - Sanktion durch die Lehrperson und gegebenenfalls Mitteilung an Klassenlehrperson sowie Eltern - Sanktion und Mitteilung an die Schulleitung - Gespräch mit der Lehrperson und/oder der Schulleitung - Schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung - Schulausschluss für bestimmte Zeit durch die Schulleitung - weitere Massnahmen (z.B. Einbezug von Fachstellen, Gefährdungsmeldung bei der KESB, Krisenintervention) bleiben vorbehalten - Antrag durch Schulleitung an die Schulbehörde auf Versetzung in eine andere Schulanlage oder vorzeitigen Schulausschluss

    Siehe auch: Volksschulgesetz
  • Dolmetscherdienst/Übersetzungen

    Für Gespräche mit Eltern, welche die deutsche Sprache zu wenig verstehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sowohl elektronische Übersetzungsdienste wie GOOGLE oder DEEPL als auch die eigenen Kinder oder Verwandten können bei Elterngesprächen unterstützend eingesetzt werden. Bei schwierigeren Situationen in Elterngesprächen können von der Schule auch Dolmetscher beigezogen werden. Diese werden grundsätzlich durch die Schule organisiert und sind für die Eltern kostenlos. Es besteht die Möglichkeit, dass Eltern selbst einen Dolmetscher organisieren. In diesem Fall sind sie für die Bezahlung verantwortlich.

  • E
  • Einteilungen

    Die Einteilungen in die Schulanlagen werden von den zuständigen Schulleitungen vorgenommen. Die Schüler und Schülerinnen werden vornehmlich nach geographischer Lage zugeteilt. Die Grenzen können sich jährlich verschieben. Es besteht keine Wahlfreiheit für die Erziehungsbe-rechtigten. Die Kompetenz für die Einteilung in die verschiedenen Schulanlagen liegt abschliessend bei der Schulbehörde.

  • Elektronische Geräte

    Auf dem Schulareal gilt ein generelles Benutzungsverbot für internettaugliche Geräte (wie bei-spielsweise Smartphones, Tablets, Uhren, …). Beim Betreten des Areals sind solche Geräte auszu-schalten und so aufzubewahren, dass sie weder akustisch noch visuell wahrgenommen werden. Begründete Ausnahmen kann die Lehrperson bewilligen. Die Handhabung bei Regelverstössen ist in den einzelnen Schulanlagen geregelt. Besteht der Verdacht auf unerlaubtes Bildmaterial, kann das Gerät zur Überprüfung der Polizei übergeben werden.

  • F
  • Ferien

    Die Ferien werden frühzeitig bekannt gegeben. Der detaillierte Ferienplan ist auf der Webseite der Schulen Frauenfeld zu finden.

  • Förderkonzept

    Das Förderkonzept der Sekundarschulgemeinde Frauenfeld beschreibt die pädagogische Grundhaltung zur Förderung aller Jugendlichen sowie die Förderangebote im sonderpädagogischen Bereich. Detaillierte Angaben sind auf der Webseite Schulen Frauenfeld zu finden.

  • Freie Tage

    Traditionsgemäss ist der erste Montag im Dezember unterrichtsfrei (Weiterbildung der Lehrpersonen und Jahrmarkt). Am Bächtelisdienstag beginnt der Unterricht nach der grossen Pause. Allfällige weitere Unterrichtsausfälle werden Ihnen frühzeitig mitgeteilt.

    Siehe auch: Religiöse Feiertage
  • Fremdsprachenunterricht (HSK > Heimatliche Sprache und Kultur)

    Der HSK Unterricht wird vom Kanton unterstützt und in verschiedenen Schulanlagen in Frauenfeld angeboten. Dieser Unterricht ist wichtig, da der Erwerb der deutschen Sprache eng mit dem Wortschatz in der Muttersprache verbunden ist.

  • Fundgegenstände

    Fundgegenstände werden den Lehrpersonen oder dem Hauswart abgegeben. Ansprechperson ist der jeweilige Hauswart.

  • G
  • Gefährdungssituationen (Gefährdung des Kindswohls)

    Bei Verdacht auf eine Gefährdung des Kindswohls kann die Schulgemeinde die Zusammenarbeit mit der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) suchen.

  • Gespräche

    Es ist uns wichtig, die Jugendlichen während ihrer Sekundarschulzeit zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten. Gespräche mit den Erziehungsberechtigten helfen uns dabei. Grundsätzlich gilt, dass die Lehrperson die erste Ansprech-person für die Eltern ist. Sollten Schwierigkeiten auftauchen, ist auch eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung möglich.

  • Gesuche
    Siehe auch: Urlaubsgesuche
  • H
  • Hausaufgaben

    Hausaufgaben ergänzen den Unterricht. Selbständigkeit im Arbeiten und Verarbeiten sollen dadurch geübt werden. Die Jugendlichen lernen so, ihre anstehenden Arbeiten einzuteilen und zu planen. Grundsätzlich sollten die Jugendlichen die Hausaufgaben allein lösen können. Die Lehrpersonen erwarten, dass sich die Eltern regelmässig über die anstehenden Aufgaben ihrer Tochter/ihres Sohnes informieren. Wenn der/die Jugendliche über längere Zeit Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Hausaufgaben hat, sollen die Eltern mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen. Zum zeitlichen Umfang der Hausaufgaben bestehen im Thurgau keine gesetzlichen Grundlagen oder Vorgaben.

  • Hausaufgabenbetreuung und Lernstudio

    Die Aufgabenhilfe bzw. das Lernstudio findet jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag im Anschluss an den Unterricht oder über Mittag statt und kann nach Bedarf zum Erledigen der Aufgaben und/oder zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden. Haben die Schülerinnen und Schüler keine Aufgaben, beschäftigen sie sich mit dem Repetieren und Festigen von aktuellen Unterrichtsinhalten oder organisieren ihr persönliches Schulmaterial. Die Eltern können ihre Kin-der von der Aufgabenhilfe dispensieren, indem sie die Absenz in Escola festhalten. Das erste Mal unmittelbar vor bzw. nach den Ferien fällt die Aufgabenhilfe aus. Die Kosten betragen pauschal Fr. 120.- pro Semester und Kind. Das Anmeldeformular kann von der Lehrperson angefordert oder auf der Webseite der Schulen-Frauenfeld/Sekundarschule heruntergeladen werden.

  • Hospitation

    Die Lehrperson besucht im Rahmen der individuellen Weiterbildung den Unterricht einer anderen Lehrperson. Eine Stellvertretung übernimmt während dieser Zeit die Klasse.

  • I
  • Informationen

    Neben zahlreichen Informationen auf der Webseite der Schulen Frauenfeld in-formieren wir laufend über aktuelle Ereignisse oder Abstimmungsbotschaften www.schulen-frauenfeld.ch. Klasseninterne oder schulanlagenspezifische Informationen werden direkt über die Lehrpersonen oder die Schulleitung kommuniziert.

  • Integrationsklasse für Fremdsprachige und unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA)

    Schüler/-innen im Primar- oder Sekundarschulalter von Neuzuzügern aus einem fremden Sprach-raum werden in die deutsche Sprache eingeführt und auf unser Schulsystem vorbereitet. Ziel ist, den Jugendlichen so bald als möglich in die Regelklasse integrieren zu können.

    Siehe auch: Förderkonzept
  • Internet und ICT

    Den Schülerinnen und Schülern stehen persönliche Computer zur Verfügung, die sie während der Unterrichtszeit und auch zu Hause nutzen können. Es ist den Schülerinnen und Schülern aber untersagt, Internetseiten mit pornografischen, sexistischen, Menschen erniedrigenden, Gewalt darstellenden, Gewalt verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden oder Internetseiten mit rechts-radikalen, menschenfeindlichen, diskriminierenden und ähnlichen Inhalten aufzusuchen, herun-terzuladen oder auszudrucken. Die Sekundarschulen Frauenfeld setzen die ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien) im Unterricht bewusst ein. Einsatz, Organisation und Schulung der Lehrpersonen sind intern ge-regelt.

  • J
  • Jahresplanung

    Zum Schuljahresbeginn erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten eine Jahresplanung der jeweiligen Schulanlage. In dieser sind Schulausfälle, gemeinsame Anlässe sowie Anlässe ausserhalb der Unterrichtszeit aufgeführt. Anlässe ausserhalb der Unterrichtszeit können von der Behörde als obligatorisch erklärt werden.

  • Jokertage

    Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden, welche nicht bewilligungspflichtig sind. Es ist Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrperson spätestens drei Tage im Voraus über den Bezug zu informieren. Die Jokertage müssen über die Escola-App gemeldet werden. Die detaillierten Angaben dazu sind im Reglement „Absenzenwesen“ auf der Webseite der Schulen Frauenfeld www.schulen-frauenfeld.ch zu finden.

  • K
  • Kopfläuse

    Falls in einer Schulanlage Kopfläuse auftreten, wird ein spezielles Merkblatt abgegeben. Sollte es zu mehreren Fällen kommen, informiert die Lehrperson die Schulleitung, welche via Schulverwaltung eine Mitarbeiterin für die Intervention bei Kopflausbefall anfordert. In besonderen Fällen können von Läusen befallene Jugendliche vom Unterricht dispensiert werden.

  • L
  • Lager

    Während der dreijährigen Sekundarschulzeit können zwei Lager durchgeführt werden. Über die Durchführung und den finanziellen Elternbeitrag wird früh-zeitig informiert. Die Lagerteilnahme ist obligatorisch.

  • Lehrplan

    Der Lehrplan für die Volksschule wird vom Kanton erlassen. Die Lehrpersonen sind verpflichtet ihren Unterricht entsprechend dem Lehrplan zu planen und zu gestalten.

  • Leitbild

    Die Schulgemeinde hat ein Leitbild erstellt, welches die strategische Zielausrichtung aufzeigt. Die formulierten Leitaussagen sind die Grundlage der täglichen Arbeit und gelten als Zielorientierung für die kontinuierliche Schul- und Quali-tätsentwicklung.

  • M
  • Materialabgabe

    Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler kostenlos die Lehrmittel und ihr persönliches Schulmaterial. Verlorengegangenes oder beschädigtes Material muss bezahlt werden. Zusätzlich wird ein persönlicher Computer leihweise abgegeben, dessen Nutzung in der Mediennutzungsvereinbarung beschrieben ist.

  • Mediennutzungsvereinbarung

    Die Mediennutzungsvereinbarung der Schulen Frauenfeld regelt den Umgang, Nutzung des leihweisen abgegebenen Arbeitsgerätes (Laptop) und muss von den Schülern und Eltern gelesen, besprochen und unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung enthält auch Empfehlungen an die Eltern.

  • Musikschule

    Die Musikschule Frauenfeld wird finanziell vom Kanton und freiwillig von der Schulgemeinde Frauenfeld unterstützt. Wenn Jugendliche von ihrem Angebot Gebrauch machen wollen, melden die Eltern ihre Tochter/ihren Sohn direkt bei der Musikschule an. Die Elternbeiträge werden von der Musikschule direkt erhoben.

  • P
  • Pause

    Die Zeit der Pause verbringen alle Jugendlichen auf dem Pausenplatz. Während der Pause darf das Schulhausareal ohne Erlaubnis der Lehrperson nicht verlassen werden. Die Jugendlichen werden während der Pause von Lehrpersonen beaufsichtigt.

  • Q
  • Qualität

    Die Sicherung und Weiterentwicklung einer hohen Qualität hat an der Sekundarschule Frauenfeld einen bedeutenden und selbstverständlichen Stellenwert. Qualität bezieht sich auf alle Bereiche der Schule: auf den Unterricht, auf die Leitungs- und Führungsstruktur, auf die Schule als Organisation. Sie zeigt sich im alltäglichen Schulbetrieb wie im Prozess der Weiterentwicklung.

  • R
  • Raumreservation

    Die Benützung von Schulräumen der Primar- und Sekundarschule durch Dritte ist bewilligungspflichtig. Es wird unterschieden in Einzelbelegungen und Dauerbelegungen. Gesuche sind der Schulverwaltung einzureichen. Räume der Stadt Frauenfeld: Räumlichkeiten wie die Dreifachhalle Auenfeld, die Festhalle Rüegerholz, den Sportplatz Kleine Allmend und Zivilschutzanlagen usw. können Sie bei der Abteilung Jugend, Sport- und Freizeit der Stadt Frauenfeld reservieren. Räume der Kantonsschule Frauenfeld: Räumlichkeiten der Kantonsschule wie die Dreifachhalle finden Sie unter der Website der Kantonsschule Frauenfeld.

    Siehe auch: Schulverwaltung
  • Religionsunterricht

    Der Religionsunterricht wird von den Landeskirchen organisiert und durchgeführt. Für diesen gilt die Schulhausordnung ebenfalls. Wenden Sie sich bei Abmeldungen direkt an die zuständige Religionslehrperson.

  • Religiöse Feiertage

    Die Lehrperson bewilligt grundsätzlich religiöse Feiertage sofern das freigestellte Kind gemeinsam mit der Familie das Fest begeht. Es muss jedoch frühzeitig und schriftlich ein Gesuch an die Lehrperson gestellt werden. Es können auch Jokertage eingesetzt werden.

  • Repetition

    Eine Repetition hat zum Ziel, dass ein Kind entwicklungs- und leistungsmässig in ein passenderes Umfeld versetzt wird und dem Unterricht in der Regelklasse folgen kann. Eine Repetition kann sinnvoll oder gar notwendig sein, wenn der Unterschied in der körperlichen, sozialen oder emotionalen Entwicklung zu den anderen Kindern der gleichen Klasse übermässig ist und schulische Probleme bereitet, oder wenn aufgrund sehr langer krankheitsbedingter Schulausfälle so grosse Lücken entstanden sind, dass sich diese nicht mehr mit vernünftigem Aufwand schliessen lassen. Während der gesamten Volksschulzeit ist nur eine Repetition zulässig. Die Kinder werden in der Regel ohne zusätzliche Förderung integriert.

  • S
  • Schnupperlehren

    Individuelle Schnupperlehren während der Unterrichtszeit werden grundsätzlich ab der offiziel-len Schnupperwoche in der 2. Klasse bewilligt und sind vorgängig mit entsprechendem Formular via Klassenlehrperson bei der Schulleitung zu beantragen. Berufswahlbedingte Abwesenheiten werden im Zeugnis nicht als Absenz verbucht. Dennoch empfiehlt es sich, Schnupperlehren, wenn immer möglich während der unterrichtsfreien Zeit oder in den Ferien zu absolvieren.

  • Schnupperlehren

    Individuelle Schnupperlehren während der Unterrichtszeit werden grundsätzlich ab der offiziellen Schnupperwoche in der 2. Klasse bewilligt und sind vorgängig mittels Gesuch via Klassenlehrperson bei der Schulleitung zu beantragen. Berufswahlbedingte Abwesenheiten werden im Zeugnis nicht als Absenz verbucht. Dennoch empfiehlt es sich, Schnupperlehren wenn immer möglich während der unterrichtsfreien Zeit oder in den Ferien zu absolvieren.

  • Schulanlagen (SA)

    Die Primarschulgemeinde Frauenfeld ist in 6 Schulleitungseinheiten aufgeteilt. Es sind dies Erzenholz/Schollenholz, Oberwiesen, Kurzdorf/Ergaten, Span-ner/Huben, Langdorf, Herten, zu denen auch die jeweils naheliegenden Kindergärten gehören. Das Heilpädagogische Zentrum wird separat als Sonderschule mit zwei Standor-ten im Auftrag des Kantons geführt. Die Sekundarschule teilt sich in drei Schulen, nämlich die SA Reutenen, SA Auen, SA Ost (Felben-Wellhausen).

  • Schulareal

    Das Schulareal umfasst die gesamte Fläche der jeweiligen Schulanlage. Die Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulareal und auch ausserhalb der Unterrichtszeit. Sie ist auf allen Anlagen ersichtlich. Personen, die gegen die Schulordnung verstossen, können weggewiesen werden.

  • Schularzt

    Der Schularzt oder die Schulärztin übernimmt die periodische Gesundheitskontrolle der Schüler und Schülerinnen. Beim Vorliegen von ansteckenden Krankheiten berät er die Schulbehörden und Schulleitungen über notwendige Massnahmen. Er steht für spezielle Fragen der Krankheitsvorbeugung und der Gesundheitserziehung der Schulgemeinde zur Verfügung. Im achten Schuljahr findet ein Arztuntersuch mit Impfempfehlung an die Eltern und Erziehungsberechtigten statt.

  • Schulbehörde
    Siehe auch: Behörde
  • Schulbesuche

    Machen Sie sich ein Bild von unserer Schule. Besucher sind nach einer Voranmeldung bei der entsprechenden Lehrperson jederzeit herzlich willkommen! Dasselbe gilt, wenn mit der Lehrperson ein Gespräch über das Kind geführt werden möchte. Dies ist Vor- oder nach dem Unterricht aus Zeitgründen nicht möglich.

  • Schulhausordnung

    Jede Schulanlage hat eine eigene Schulhausordnung. Die Schulordnung ist wegweisend für die Zusammenarbeit aller Beteiligten im schulischen Alltag. Die Werte und Regeln sind den Schülerinnen und Schülern bekannt und tragen zu einer guten Schulhausatmosphäre bei.

  • Schulische Heilpädagogik (SHP)

    Die Lehrpersonen der Schulischen Heilpädagogik arbeiten in der Klasse, mit Kleingruppen oder mit einzelnen Jugendlichen. Sie stellen sicher, dass Jugendlichen mit Schulschwierigkeiten oder einseitigen bzw. besonderen Begabungen durch geeignete Massnahmen und/oder Personen gefördert werden. Sie unter-stützen und beraten Klassenlehrpersonen und Eltern von Jugendlichen mit Förderbedarf. Für schullaufbahnrelevante Entscheide (z.B. Repetition) erstellen sie Entscheidungsgrundlagen für die Schulleitung.

    Siehe auch: Förderkonzept
  • Schulleitungen

    Alle Schulanlagen in Frauenfeld werden durch eine Schulleitung geführt. Diesen obliegt die pädagogische, personelle und organisatorische Führung der Schulanlagen. Die Schulleiter sind das Bindeglied zwischen Ihnen, der Lehrerschaft und der Behörde und stehen Ihnen als zusätzliche Ansprechpersonen zur Verfügung.

  • Schulpflicht

    Die Schulpflicht dauert 11 Jahre und beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten.

    Siehe auch: Volksschulgesetz
  • Schulpsychologie und Schulberatung (SPB)

    Die Schulpsychologie und Schulberatung des Kantons Thurgau ist eine Abteilung des Amtes für Volksschule und bietet professionelle Beratung für Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen oder Schwierigkeiten. In der Regel erfolgt eine Anmeldung durch die Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit der Schulischen Heilpädagogin und den Eltern. Die Schulpsychologin/der Schulpsychologe beurteilen den Förderbedarf aufgrund von Gesprächen mit Lehrpersonen, anderen Fachpersonen, den Eltern und dem Jugendlichen, Unterrichtsbeobachtungen und Testdiagnostischen Resultaten. Auf Grund der Ergebnisse werden Unterstützungsmassnahmen vorgeschlagen. Der Entscheid, welche Massnahmen umgesetzt werden können, liegt bei der Schulgemeinde Frauenfeld.

    Siehe auch: Förderkonzept
  • Schulreisen / Exkursionen

    Während der Sekundarschulzeit können insgesamt drei Schulreisen, zwei Klassenlager und verschiedene Exkursionen durchgeführt werden. Über diese werden die Eltern und Erziehungsberechtigten jeweils frühzeitig informiert. Es kann sein, dass die Eltern und Erziehungsberechtigten einen finanziellen Beitrag leisten müssen.

  • Schulsozialarbeit

    Die Schulsozialarbeit leistet Präventivarbeit, berät und unterstützt Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen. Sie kann von allen Beteiligten kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Beratungen sind vertraulich und die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht.

    Siehe auch: Förderkonzept
  • Schulverwaltung

    In der Schulverwaltung befinden sich das Schulpräsidium und die Abteilungen Betrieb (Schüleradministration) und Finanzen. Die Verwaltung befindet sich an der St. Gallerstrasse 25 in Frauenfeld, Tel 052 / 723 27 37, Mail verwaltung@schulen-frauenfeld.ch. Hier müssen die Jugend-lichen nach einem Zu- oder Wegzug an – oder abgemeldet werden. Für Auskünfte stehen die Mitarbeitenden der Schulverwaltung zur Verfügung.

  • Schulweg

    Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler den Schulweg aus eigener Kraft - in erster Linie zu Fuss oder mit dem Fahrrad - zurücklegen. Die Benutzung von Fahrzeugen für den Schulweg oder für schulische Anlässe ist in den entsprechenden Schulanlagen geregelt. Bei Fahrten mit dem Velo aus schulischem Anlass tragen alle Beteiligten aus Sicherheitsgründen einen Helm. Wir empfehlen dies auch für den Schulweg. Wenn Jugendliche ohne Abmeldung nicht pünktlich zum Unterricht erscheinen, versucht die Schule die Eltern zu erreichen. Sollte sich ein Jugendlicher nach der Schule verspäten, macht es Sinn, wenn sich die Eltern an die Lehrperson und im Notfall an die Polizei wenden.

  • Schulzahnarzt

    Seit dem 1. August 2015 gewährleisten drei Schulzahnpraxen in Frauenfeld die Mundgesundheit der Schüler/-innen durch jährliche Untersuche in einer der Praxen. Der Kontrolluntersuch wird von der Sekundarschulgemeinde finanziert. Notwendige Behandlungen und einfache Zahnstellungskorrekturen werden auf Wunsch der Eltern durchgeführt. Diese Kosten sind von den Eltern zu tragen. Falls die Eltern ihr Kind nicht durch den Schulzahnarzt untersuchen lassen möchten, wird der Untersuch auf eigene Kosten bei einem privaten Zahnarzt durchgeführt und von diesem auf der gelben Zahnkarte bestätigt.

  • Sonderpädagogische Massnahmen

    Treten während der Schullaufbahn bei einer Schülerin/einem Schüler besondere schulische Bedürfnisse oder Schwierigkeiten auf, kann sie/er bei im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten innerhalb der Schulgemeinde gefördert werden.

    Siehe auch: Förderkonzept
  • Sonderschulangebote

    Im Kanton Thurgau stehen verschiedene Angebote für Kinder mit besonderen Bedürfnissen zur Verfügung.

    Sonderschulen im Kanton Thurgau
  • Sonderschulbedürftigkeit

    Treten während der Schullaufbahn bei einer Schülerin/einem Schüler besondere schulische Bedürfnisse oder Schwierigkeiten auf, kann sie/er bei im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten innerhalb der Schulgemeinde gefördert werden.

    Siehe auch: Förderkonzept
  • Sonderschulbedürftigkeit

    Reichen für einen Jugendlichen alle Unterstützungsmassnahmen der öffentlichen Schule nicht, wird durch die SPB (Schulpsychologie und Schulberatung) eine Abklärung durchgeführt. Wird dabei eine Sonderschulbedürftigkeit festgestellt, kann der Jugendliche in eine andere Institution übertreten oder den Unterricht mit einer integrierten Sonderschulung (InS) in einer Regelklasse besuchen. Die Sekundarschulgemeinde Frauenfeld ist grundsätzlich bereit, die integrierte Sonderschulung eines Jugendlichen fallbezogen zu prüfen. Jugendliche mit ausgewiesener Sonderschulbedürftigkeit können integrativ in Regelklassen unterrichtet werden, wenn die Zustimmung der drei Partner Eltern, Schulbehörde und Kanton vorliegt. Ein Anrecht auf eine integrierte Sonderschulung besteht nicht.

    Siehe auch: Sonderschulangebote
  • Soziales Lernen

    Im Sozialen Lernen werden die Klassen im Bereich der überfachlichen Kompetenzen (Umgang mit Konflikten, Dialog- und Kooperationsfähigkeit, Umgang mit Vielfalt) mit dem Ziel gefördert, dass die Jugendlichen lernen, wie sie mit herausfordernden Situationen umgehen und diese in der Gruppe lösen können.

  • Sporttagesschule (Thurgauer Sporttagesschule Frauenfeld TSTF)

    Die Thurgauer Sporttagesschule Frauenfeld (TSTF) bietet in der Schulanlage Auen bietet talentierten Sportlerinnen und Sportlern in Mannschafts- und Einzelsportarten in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verbänden und der Stadt Frauenfeld ein Umfeld, in dem sie sich schulisch, sportlich und menschlich weiter entwickeln können. Detaillierte Auskünfte findet man auf www.schulen-frauenfeld.ch oder können direkt im Sekretariat der SA Auen bezogen werden.

  • Stundenpläne

    Die Stundenpläne für das jeweilige neue Schuljahr werden in der Regel Ende Kalenderwoche 25 an die Erziehungsberechtigten verschickt. Wir sind bemüht, einen sinnvollen, den Gegebenheiten entsprechenden Stundenplan zu erstellen. Der Stundenplan ist von verschiedenen internen und externen Stellen abhängig. Auf Wünsche und Änderungsvorschläge der Eltern können wir leider nicht eingehen.

  • Stütz- und Förderunterricht (S+F)
    Siehe auch: Förderkonzept
  • T
  • TSTF
    Siehe auch: Sporttagesschule
  • Turnhalle

    Während der Turnstunden in der Turnhalle tragen die Jugendlichen Turnschuhe oder Geräteschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen. Aus hygienischen Gründen darf nicht barfuss geturnt werden. Die Schule kann weitere Regeln, welche der Sicherheit dienen, erlassen.

  • U
  • Umstufungen

    Zweimal im Jahr, per Ende Semester, finden Umstufungen statt. Wird seitens der Eltern eine Umstufung oder Repetition als sinnvoll erachtet, kann dies vor der Umstufungssitzung bei der Schulleitung beantragt werden. Die detaillierten Angaben dazu sind im Aufnahme- und Umstu-fungsreglement 5.321 auf der Webseite der Schulen Frauenfeld zu finden.

  • Unterrichtszeiten

    Die Unterrichtszeiten werden durch die Schulbehörde festgelegt und sind für alle Beteiligten verbindlich. Über Abweichungen werden die Eltern frühzeitig durch die Lehrperson oder die Schulleitung informiert.

  • Unterstützungsmassnahmen
    Siehe auch: Förderkonzept
  • Urlaubsgesuche

    In der Regel können folgende Gesuche bewilligt werden: - Besondere Familienanlässe wie Hochzeiten, spezielle Geburtstagsfeiern, Taufen, Beerdigungen etc. - Bedeutende kulturelle oder sportliche Anlässe als aktive/r Teilnehmer/in Keine Bewilligungen werden erteilt für: - Ferienverlängerungen jeglicher Art - Vereinsausflüge - Ausstellungsbesuche - kulturelle oder sportliche Anlässe als Zuschauer Zuständigkeiten - Urlaubsgesuche bis zu einem Tag, ausser vor oder nach den Ferien, kön-nen von der Klassenlehrperson bewilligt werden. - Längere Urlaubsgesuche sind frühzeitig in schriftlicher Form bei der Schulleitung einzureichen. Jokertage - Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden, welche nicht be-willigungspflichtig sind. Es ist Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrperson spätestens drei Tage im Voraus über den Bezug zu informieren. Die Verantwortung zur Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die notwendigen Informationen erhalten Sie von der Lehrperson. Vgl. dazu Reglement Absenzenwesen auf der Webseite der Schulen Frauenfeld www.schulen-frauenfeld.ch

  • V
  • Velobenützung und andere Fahrzeuge

    Die Benützung von Fahrrädern und fahrzeugähnlichen Geräten ist für den Schulweg gestattet. Es wird jedoch empfohlen Velohelm und Leuchtweste zu tragen. Während der Schulzeit stellt die Schulgemeinde für diese Fahrräder oder fahrzeugähnlichen Geräte einen Abstellplatz zur Verfügung. Die Schule haftet für keinerlei Schäden. Das Benützen der Fahrräder auf dem Schulareal ist nicht erlaubt. Anderslautende Weisungen, beispielsweise die Benützung von Mofas und E-Bikes, wird durch die einzelnen Schulanlagen geregelt.

  • Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Schüler

    Die Kinder bzw. deren gesetzlichen Vertreter sind für ihre Gebrauchsgegenstände wie Kleidungsstücke, Brillen, elektronische Geräte, Velos, selbst verantwortlich. Entsprechend haftet die Schulgemeinde nicht bei Verlust oder Diebstahl sowie Beschädigung der dem Kind gehörenden Gegenstände.

  • Versicherungen

    Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern.

  • Vikariate/Stellvertretungen

    Vikarinnen, Vikare, Springerinnen oder Springer sind Stellvertretungen für Lehrpersonen bei Absenzen, wie z.B. Krankheit, Hospitation, Urlaub, Unfall, Militärdienst etc.

  • Volksschulgesetz
    Siehe auch: www.rechtsbuch.tg.ch (Punkt 4: Schule – Wissenschaft – Kultur)
    Rechtsbuch Kanton Thurgau
  • W
  • WAH (Wirtschaft – Arbeit – Haushalt)
    Siehe auch: Hauswirtschaft
  • Wohnortwechsel / Wegzug

    Damit unsere Klassen- und Schülerlisten stets aktuell sind, bitten wir Eltern und Erziehungsberechtigten, Änderungen der Adresse oder Telefonnummer der Lehrperson innert 14 Tagen mitzuteilen. Steht einer Familie ein Wohnortwechsel bevor, sind wir für eine möglichst frühzeitige Information an die Klassenlehrperson spätestens 4 Wochen vor dem Umzug dankbar.

  • Z
  • Zeugnisse

    Am Ende jedes Semesters erhalten alle Jugendlichen Zeugnis. Mittels Unterschrift bestätigen die Eltern den Erhalt und die Kenntnisnahme des Zeugnisses.

    Siehe auch: Gespräche
  • Zukunftstag

    Am nationalen Zukunftstag können Jugendlichen bis und mit der 7. Klasse teilnehmen. Sie können ihre Eltern, Verwandte und Bekannte an ihren Arbeitsplatz begleiten.

  • Zusammenarbeit Schule und Eltern

    Eine enge und gute Zusammenarbeit ist im Interesse aller Beteiligten, vor allem der Schülerinnen und Schüler. Die Art und Weise der Intensität obliegt den Eltern und der Lehrerschaft der jeweiligen Schulanlage. Grundsätzlich wird das Zusammenwirken von Schule und Elternhaus im Volks-schulgesetz im § 21 geregelt.