Logopädie
Logopäden/-innen sind Fachpersonen, die zuständig sind für die Beratung, Abklärung und Behandlung von Kindern mit Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache sowie der Stimme. Gefördert wird nicht ausschliesslich die Aussprache des Kindes, sondern je nach Notwendigkeit das Kommunikationsverhalten, das Sprachverständnis und weitere Bereiche der mündlichen und schriftlichen Sprache.
Jeder Schulanlage ist eine Logopädin/ ein Logopäde zugeteilt. Dies gewährleistet den Austausch mit den Klassenlehrpersonen.
Lehrpersonen und Eltern können sich bei Sprachauffälligkeiten eines Kindes jederzeit mit der Logopädin/dem Logopäden ihrer Schulanlage in Verbindung setzen.
Die Schulgemeinde ist auch zuständig für den Logopädieunterricht von Kindern vor dem Kindergarteneintritt. Die Anmeldung erfolgt in der Regel via Kinderarzt beim Amt für Volksschule, Schulpsychologie und Logopädie, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld.
Jährlich im Herbst werden Kinder mit Sprachauffälligkeit durch die Kindergärtnerin zur logopädischen Untersuchung angemeldet. Die Untersuchung findet individuell und an der jeweiligen Schulanlage statt. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, welche Massnahmen erfordern, nimmt die Logopädin/der Logopäde mit den Eltern Kontakt auf und bespricht mit ihnen das weitere Vorgehen.
Die Logopädin oder Logopäde setzt aufgrund der Diagnostik Therapiekonzept und Therapieziele fest. Der Sprachentwicklungsstand wird immer wieder neu beurteilt. Das Therapiekonzept, die Ziele und Methoden werden den neu gewonnenen Erkenntnissen und dem Entwicklungsalter des Kindes angepasst. Therapiedauer und –intensität sind weitgehend von der Ursache und vom Schweregrad der Sprachstörung sowie der Kapazität der Logopädin (Warteliste) abhängig. Pro Woche finden in der Regel eine bis zwei Therapiestunden statt.