Schulen Frauenfeld

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Urlaubsgesuche

In der Regel können folgende Gesuche bewilligt werden: - Besondere Familienanlässe wie Hochzeiten, spezielle Geburtstagsfeiern, Taufen, Beerdigungen etc. - Bedeutende kulturelle oder sportliche Anlässe als aktive/r Teilnehmer/in Keine Bewilligungen werden erteilt für: - Ferienverlängerungen jeglicher Art - Vereinsausflüge - Ausstellungsbesuche - kulturelle oder sportliche Anlässe als Zuschauer Zuständigkeiten - Urlaubsgesuche bis zu einem Tag, ausser vor oder nach den Ferien, kön-nen von der Klassenlehrperson bewilligt werden. - Längere Urlaubsgesuche sind frühzeitig in schriftlicher Form bei der Schulleitung einzureichen. Jokertage - Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden, welche nicht be-willigungspflichtig sind. Es ist Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrperson spätestens drei Tage im Voraus über den Bezug zu informieren. Die Verantwortung zur Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die notwendigen Informationen erhalten Sie von der Lehrperson. Vgl. dazu Reglement Absenzenwesen auf der Webseite der Schulen Frauenfeld www.schulen-frauenfeld.ch

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